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St. Laurentius, Stadtpatron von Duderstadt

© Klaus Graf 1997

Erschienen in: Die Diözese Hildesheim in Vergangenheit und Gegenwart 65 (1997), S. 103-127 (hier ergänzt)




Bei der Frage nach der Bedeutung der Institution des Stadtpatrons in Deutschland [Anm. 1] haben bislang fast nur große Städte die Aufmerksamkeit der Forschung gefunden: Nürnberg mit dem Heiligen Sebald [Anm. 2], Braunschweig mit Auctor [Anm. 3], Dortmund mit Reinold [Anm. 4] und Soest mit Patroclus [Anm. 5]. Da sich alle diese Städte der Reformation angeschlossen haben, blieb der überregionalen Literatur die Existenz eigener, neben den Kirchenpatronen verehrter Stadtpatrone in kleinen katholischen Territorialstädten der frühen Neuzeit verborgen. [Anm. 6] Gänzlich unerforscht sind die ländlichen Ortspatrone, die sich überwiegend auf Gelübde der Landgemeinden im 17. und 18. Jahrhundert zurückführen lassen. Da sie außerhalb ihres Hauptverbreitungsgebietes in den heutigen Diözesen Freiburg, Paderborn und Würzburg, in denen nach Ausweis der Realschematismen über 150 Gemeinden eigene Ortspatrone verehren, nur sporadisch vertreten sind, wird man für Deutschland mit einer nicht wesentlich höheren Gesamtzahl zu rechnen haben. Läßt man jene Fälle außer Acht, in denen der örtliche Kirchenpatron aufgrund seiner Darstellung im Stadtsiegel als Stadtpatron angesprochen wird, so kommen noch etwa 20 Belege aus Städten außerhalb der drei genannten Diözesen hinzu.

Wer sich mit solchen Stadt- und Ortspatronen befaßt, betritt eine terra incognita. Nicht zu unterschätzen sind die heuristischen Probleme: In aller Regel gibt es kaum brauchbare Sekundärliteratur, die lokalen Quellen sind nicht aufgearbeitet und archivalische Belege wären nur mit einem unzumutbar hohen Arbeitsaufwand in den schlecht erschlossenen Stadt- und Pfarrarchiven ausfindig zu machen. Nicht wesentlich anders verhält es sich bei der katholisch geprägten Stadt Duderstadt im südlichen Niedersachsen, für die im folgenden eine Fallstudie vorgelegt werden soll. [Anm. 7] Intensivere archivalische Recherchen dürften sicher noch weitere einschlägige Nachrichten zum Laurentiuskult und zum kirchlichen Leben Duderstadts zu Tage fördern. Trotzdem soll das bislang gesammelte Material vorgelegt werden, handelt es sich doch bei dem Duderstädter Stadtpatron Laurentius um einen der kaum bekannten mittelalterlichen 'Votivheiligen'. In Duderstadt etablierte sich seine Verehrung - wie in einigen anderen katholischen Städten der frühen Neuzeit -, indem sie sich mit dem liturgischen und Rechtsbegriff 'Stadtpatron' [Anm. 8] verband. Nicht zuletzt aus methodischen Gründen werde ich an die Darstellung der Laurentiusverehrung einen kurzen Überblick zu weiteren 'Stadtheiligen' Duderstadts anschließen, denn nur vor diesem Hintergrund läßt sich der Stellenwert des Kults des jeweils als Stadtpatron bezeichneten Heiligen abschätzen. Abschließend soll auf einige vergleichbare Fälle von 'Votivheiligen' hingewiesen werden, die den mittelalterlichen Ursprung des Kults etwas deutlicher erkennen lassen.

1. Der Ausgangspunkt: eine spätmittelalterliche kommunale Kerzenstiftung

Seit wann Duderstadt im ehemals mainzischen Eichsfeld den römischen Diakon Laurentius als Patron verehrte, läßt sich derzeit nicht genau ausmachen. Als entscheidendes Kriterium soll hier die terminologische Fixierung betrachtet werden: ausschließlich Heilige, die von den Zeitgenossen mit dem Terminus 'Stadtpatron' (oder seinen deutschen oder lateinischen Synonymen) belegt wurden, dürfen - für den betreffenden Zeitraum - auch mit dem entsprechenden Forschungsbegriff bezeichnet werden.

Eindeutige Zeugnisse aus der Zeit vor 1800, in denen der Heilige Laurentius explizit als Stadtpatron von Duderstadt namhaft gemacht würde, waren bislang nicht zu ermitteln. Die eindrucksvolle Reihe der im Stadtarchiv seit dem 14. Jahrhundert nahezu lückenlos erhaltenen Stadtrechnungen versagt, erwartet man von ihr Auskünfte über die Anfänge der in Unterlagen des letzten Jahrhunderts gut bezeugten Laurentiusprozession. Julius Jaeger, Herausgeber des städtischen Urkundenbuchs und ein ausgezeichneter Kenner der mittelalterlichen Stadtrechnungen, beteuert zwar: "Ob die heute übliche Procession am Tage des heil. Laurentius schon im Mittelalter gehalten wurde, ist zwar aus den vorhandenen Quellen nicht ersichtlich: aber bei der großen Verehrung, welche dieser Heilige als Patron der Stadt und als Schutzheiliger gegen Feuersgefahr genoß, ist nicht zu zweifeln, daß dieselbe bereits im Mittelalter stattfand. Der Rath lieferte alljährlich eine Wachsspende für das Laurentiuslicht ". [Anm. 9] Die Resultate seiner eigenen Forschungen sprechen freilich eine andere Sprache: Während die Prozession an Fronleichnam und Umgänge jeweils mit den Reliquien des Hl. Sebastian und des Hl. Petrus in den Stadtrechnungen dokumentiert sind, fehlt jeglicher Hinweis auf eine Laurentiusprozession. Wenn an Fronleichnam und - der Rechnung von 1449 zufolge - auch aus Anlaß des Umgangs mit dem Heiltum St. Sebastians Männer besoldet wurden, um die Stadt zu bewachen [Anm. 10], so nimmt es Wunder, daß die Laurentiusprozession, wenn sie denn wie im 19. Jahrhundert als zweite große Stadtprozession gegolten hätte, ohne solchen Schutz auskommen mußte.

Fest steht nur, daß bereits in der ältesten Rechnung von 1396/97 die Laurentius-Kerze vom Rat bedacht wurde: Ad candelam sancti Laurentii. [Anm. 11] Noch im 18. Jahrhundert zahlte die Stadt jährlich für den Unterhalt eines Lichts in der Oberkirche, der Pfarrkirche St. Cyriacus, zu Ehren Laurentii, wobei die Zahlungstermine - beispielsweise März und Oktober [Anm. 12] - den Schluß nahelegen, daß die Kerze das ganze Jahr über regelmäßig und keinesfalls nur am Laurentiustag (10. August) entzündet wurde [Anm. 13]. Von einer Prozession ist in den Stadtrechnungen - Stichproben zufolge - nicht die Rede. [Anm. 14] In den Kirchenrechnungen 1685, 1733 und 1780 finden sich ebenfalls nur Hinweise auf die Kerze St. Laurentius, die 1733 explizit als Ratsstiftung (ex fundatione E. E. Raths zum Laurentii Licht) bezeichnet wird. [Anm. 15]

Aus der festen Rubrik in den Stadtrechnungen - vergleichbar damit ist nur die Armenspende am Marcustag - scheint in der Tat hervorzugehen, daß der Duderstädter Rat seit dem 14. Jahrhundert mit der jährlichen Kerzengabe der besonderen Beziehung der Stadt zum Heiligen Laurentius Ausdruck verleihen wollte. Bestätigung findet dieser Befund durch eine ikonographische Beobachtung. Am 1394 begonnenen Chor der Oberkirche gab man der Statue des Kirchenpatrons Cyriacus den hl. Laurentius zur Seite, und das gleiche Paar begegnet bei den Schlußsteinen des Chors im Kircheninneren. [Anm. 16] Am einfachsten ließe sich das Auftreten eines weiteren Heiligen neben dem Hauptpatron mit einem Nebenpatrozinium der Kirche erklären. Da im Spätmittelalter kaum von einer strikten Festlegung der Haupt- und Nebenpatrone einer Pfarrkirche ausgegangen werden darf, ist eine solche Vermutung aus den erhaltenen urkundlichen Quellen, die von den Nebenpatronen schweigen, nicht zu widerlegen.

Unter den 13 Nebenaltären in St. Cyriacus befand sich ein Altar, der den Heiligen Laurentius, Bartholomäus und Hieronymus geweiht war. Auf ihm wurde kurz vor dem 7. März 1421 von einem Duderstädter Bürger eine Vikarie gestiftet. In den 1460er Jahren kam auf dem gleichen Altar eine weitere Meßpfründe ('Kommission') zu Ehren der Gottesmutter hinzu. [Anm. 17] Mit der Kerzenstiftung des Stadtregiments hatten diese Pfründen jedoch offenbar nichts zu tun. Laurentiuskirchen gab (und gibt) es in der Nachbarschaft Duderstadts übrigens in Gieboldehausen und Langenhagen.

Durch sein Martyrium auf dem glühenden Rost avancierte Laurentius im Mittelalter zum wichtigsten christlichen Schirmherrn gegen Feuersgefahr. [Anm. 18] Unter dem Titel 'Die Laurentiusprozession in Duderstadt' liest man in einer 1913 publizierten Sagensammlung für das Untereichsfeld die folgende Erzählung:

Vor ungefähr 500 Jahren wurde Duderstadt von einer gewaltigen Feuersbrunst heimgesucht, die sich unheimlich schnell ausbreitete. Schon waren fast die Hälfte der Häuser dem Brande zum Opfer gefallen, und die Einwohner mußten befürchten, daß die ganze Stadt in Schutt und Asche sinken würde. In dieser furchtbaren Not gelobten sie eine Prozession, die alljährlich zu Ehren des Stadtpatrons, des hl. Laurentius, abgehalten werden sollte. Die Feuersflammen legten sich, und der Brand hörte auf. Die Duderstädter aber hielten ihr Gelübde, und noch heute findet am 10. August, dem Tage des hl. Laurentius, die große Prozession mit dem Allerheiligsten statt. [Anm. 19]

Diese ätiologische Erzählung erklärt die Existenz der Laurentiusprozession aus einem Gelübde anläßlich eines Großfeuers, wobei dem Urheber der 'Sage' als historischer Hintergrund das durch eine noch vorhandene Inschrift am Westertor verewigte Brandunglück vom 17. April 1424 vorgeschwebt haben wird [Anm. 20].

Bestätigt wird diese Annahme durch einen Brief des Historikers Julius Jaeger an den damaligen Propst vom 10. Januar 1912: "Im Volke gibt es die Meinung, daß die Prozession eingeführt wurde anläßlich der großen Feuersbrunst vom Jahre 1424." Jaeger verweist dagegen auf den älteren Beleg von 1397 und hält daher für gesichert, daß Laurentius "von Anfang an " als Patron der Stadt verehrt wurde. [Anm. 21]

Eine jahrhundertelange mündliche Sagen-Tradition anzunehmen, besteht kein Anlaß; vielmehr hat man wohl einfach zu Beginn unseres Jahrhunderts jenen historischen Stadtbrand mit dem Wissen um die Anrufung des Hl. Laurentius als Feuerpatron kombiniert. Die Frage nach dem Ursprung des Stadtpatronats beantwortet der derzeitige Propst denn auch mit dem Hinweis auf die Eigenschaft des Märtyrers als 'norddeutscher Florian'. Diese Deutung mag das Richtige treffen: Scheidet auch das Unglück von 1424 angesichts des älteren Stadtrechnungsbelegs aus, so erscheint es doch keineswegs unwahrscheinlich, daß der Duderstädter Rat die Laurentiuskerze als Dank für Hilfe in Feuersnot oder aufgrund eines Gelübdes gestiftet hat.

In diesem Zusammenhang darf auf ein ungewöhnliches und, soweit ich sehe, einzigartiges mittelalterliches Ritual hingewiesen werden, das in den Quellen des benachbarten Göttingen bezeugt ist. Der Herausgeber des Göttinger Urkundenbuchs Karl Gustav Schmidt schreibt: "Endlich fand noch eine eigenthümliche Feier im August statt. An S. Oswalds Abend (Aug. 4) mußten in der Nacht die Stadtknechte die Ringmauer mit Dochten ummessen, wozu 16 cluwen (Knäuel) Dochte gehörten. Von diesem Dochte und 16 Pfund Wachs wurden dann Lichter und Kerzen gemacht: jede der 5 Pfarrkirchen und die beiden Klöster erhielten eine Kerze, jede der 6 Kapellen [...] ein Licht, die Pfarrer, der Prior der Pauliner und der Guardian der Barfüßer je 3 d: dafür waren sie dann verpflichtet, am Tage S. Laurentius (Aug. 10), als des Helfers in Feuersnoth, eine Messe für Abwendung jeglicher Feuersgefahr von der Stadt in ihren Kirchen zu lesen oder lesen zu lassen. Endlich kam auch eine Kerze auf einer Stange und 3 d nach der Kirche (S. Oswaldi) in Bühle" [Anm. 22]. In welcher Quelle Schmidt die Erwähnung des Laurentiustags gefunden hat, ließ sich allerdings leider nicht feststellen. [Anm. 23]

2. Der Kult von der Zeit der Gegenreformation bis zur Gegenwart

Im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert sah der protestantische Rat wohl keinen Anlaß, die Wachsspende fortzuführen. [Anm. 24] Angesichts des derzeitigen Stands der Forschung wäre die Annahme, daß sich im Zuge der gegenreformatorischen Bemühungen des 17. Jahrhunderts eine Revitalisierung der Laurentiusverehrung ergeben haben könnte, eine vielleicht etwas zu kühne Hypothese. Unter dem tatkräftigen Duderstädter Stadtpfarrer und erzbischöflichen Kommissarius für das Eichsfeld Herwig Böning, der von 1666 bis 1722 hier wirkte, erhielt die Oberkirche einen barocken Hochaltar (1688), an dem die Statuen von St. Cyriacus und St. Laurentius einen Ehrenplatz einnahmen. Archivalische Quellen erwähnen als Teil der damaligen - nach dem Brand von 1852 beseitigten - Kirchenausstattung die Figuren von St. Joseph, St. Laurentius, St. Sebastian, St. Franz Xaver und St. Karl Borromäus. Laurentius erscheint hier in einem Heiligen-Ensemble, dessen gegenreformatorisch-jesuitisches Profil unübersehbar ist. Böning war vor seinem Studium Zögling der Jesuiten in Heiligenstadt gewesen. [Anm. 25]

Es läßt sich vorerst nicht beweisen, daß Böning, der für eine Reihe liturgischer Neuerungen - erwähnt sei nur die Feier der Fronleichnamsoktav [Anm. 26] - verantwortlich war, die Duderstädter Laurentiusprozession eingeführt hat. Daß sie bereits im 18. Jahrhundert existierte, legt eine Formulierung Joseph Diecks nahe, der ohne Quellenangabe in seiner Pfarreigeschichte schreibt: "Den Kirchenpatron (St. Cyriacus) begehen wir am 8. August und den Stadtpatron (St. Laurentius) am 10. August. Am letzteren Tage war eine feierliche Prozession mit dem Allerheiligsten von der Pfarrkirche zur Unterkirche [St. Servatius], wo ein feierliches Amt zelebriert wurde. Nach dem Amte ging die Prozession durch mehrere Straßen der Stadt zurück zur Oberkirche. Später, nach Abtretung der Unterkirche, verlegte man die Prozession nach der Liebfrauenkirche. Das Hochamt wird jetzt in der Cyriakuskirche gehalten ". [Anm. 27] Die Servatiuskirche, die de facto, wenngleich nicht de jure zweite Stadtpfarrkirche war [Anm. 28], wurde den Protestanten 1808 zur Verfügung gestellt. [Anm. 29]

Erst im 19. Jahrhundert beginnen die Quellen über die Laurentiusprozession zu fließen. Einer 1818 vom Küster der Oberkirche zusammengetragenen Aufstellung der dortigen Gildenmessen entnimmt man etwa, wieviel die Kaufleute "für die Kerze am Fronleichnamsfeste und am Feste des Stadtpatrons Laurentius " dem Küster zu bezahlen hatten. [Anm. 30] Bedauerlicherweise ließ sich die archivalische Vorlage, der Karl Wüstefeld diese Quellenstelle entnommen hat, bislang weder im Stadtarchiv noch im Propsteiarchiv ausfindig machen. [Anm. 31] Eine Interpolation des Begriffs 'Stadtpatron' durch Wüstefeld kann somit vorerst nicht ganz ausgeschlossen werden.

Die Gilden nahmen mit ihren Gildeleuchtern - einige sind heute noch vorhanden [Anm. 32] - und ihren Fahnen an den "beiden Hauptprozessionen der Stadt " [Anm. 33] zu Fronleichnam und Laurentius teil. 1855 beschwerte sich der Kommissar Seiters noch am gleichen Tag - Laurentius fiel 1855 auf einen Freitag - beim Magistrat, der Gildepfosten der Kaufmannsgilde sei bei der Laurentiusprozession in der Kirche zurückgeblieben. Der Magistrat sprach seine Erwartung gegenüber der Gilde aus, daß künftig die jüngsten katholischen Mitglieder das Tragen übernehmen und der Gildemeister dafür sorgen würde, daß an den Fronleichnams- und Laurentius-Prozessionen kein Grund zur Klage mehr bestünde [Anm. 34]. Aus einer undatierten Gottesdienstordnung, die in der Mitte des 19. Jahrhundert entstanden sein muß, erfährt man nicht nur, daß die Laurentius-Prozession zur Klosterkirche (Liebfrauenkirche) zog und von dort zurückkehrte, sondern auch, daß es damals zwei Laurentiuskerzen gab. [Anm. 35] Wann genau die Prozession auf den Sonntag verlegt wurde, bleibt noch zu ermitteln.

Die Ortsakten des Hildesheimer Bistumsarchiv lassen erkennen, daß sich die wichtigsten kirchlich-weltlichen Feste der Stadt in einem Zeitraum von nur zwei Wochen im August gedrängt haben: das Kirchenpatrozinium der Cyriacuskirche, das Laurentiusfest und die Kirchweihe am Sonntag nach Mariä Himmelfahrt. Cyriacus und Laurentius verbindet nämlich nicht nur die Eigenschaft, daß sie beide als römische Diakone das Martyrium erlitten - auch ihre Festtage, der 8. bzw. 10. August, liegen nur zwei Tage auseinander. Aus Anlaß der liturgischen Neuregelung der örtlichen Kirchweih- und Titularfeste, die ein apostolisches Dekret vom 2. Juli 1911 und ein den deutschen Bischöfen am 21. November 1911 erteiltes Indult erforderlich gemacht hatte, berichtete am 29. Juli 1912 der Duderstädter Stadtpfarrer und Commissarius Bank, seinem Oberhirten nach Hildesheim:

Für Duderstadt habe ich folgende Bitten.

1. Der Kirchenpatron Cyriakus wird wie bisher in die (8. August) ohne feriatio nur pro choro und am folgenden Sonntage durch eine Missa votiva solemnis gefeiert; sollte jedoch dieser Sonntag das Fest des Hl. Laurentius (Stadtpatron I. cl.) sein, so bitte ich, wie bisher am vorhergehenden Sonntage die Missa votiva solemnis vom Hl. Cyriakus feiern zu dürfen.

2. Das Fest des Hl. Laurentius ist - entgegen einem früher ausgesprochenen Wunsche - als angelobter Tag w. als Stadtpatron wie bisher als duplex I. cl. mit Octav in die - also 10. August - cum plena solemnitate, sed sine obligatione singulorum ad feriandum zu feiern. Es zwingt mich zu dieser Bitte der Umstand, daß Mariae Himmelfahrt auf den Sonntag gelegt ist und nunmehr die Laurentius-Prozession meistens mit Assumptio B. M. V. zusammenfallen würde, wenn wir nicht Laurentius in die feierten. Eine spätere Regelung würde vielleicht bei den weltlichen Behörden Schwierigkeiten bereiten.

Da Mariä Himmelfahrt auf Sonntag verlegt ist, so muß auch bei uns die Dedicatio Ecclesiae, welche früher auf den Sonntag nach Assumptio B. M. V. gelegt war, also auf den Sonntag nach dem 15. August, künftighin erst am nächstfolgenden Sonntage gefeiert werden. [Anm. 36]

Die Stellungnahme läßt die große Bedeutung des Laurentiustages, als dessen Ursprung ein kommunales Gelübde angegeben wird, für die Stadt erkennen. Mit bischöflicher Verfügung Nr. 4050 vom 30. Juli 1912 wurde den Bitten von Prälat Bank entsprochen. [Anm. 37] Die Laurentiusprozession fand damals also offenbar noch am Festtag selbst statt. Anders als bei dem Patrozinium (Titularfest) der Cyriacuskirche und dem Kirchweihfest gab es keine sonntägliche äußere Festfeier (solemnitas externa) für die Mitglieder der Pfarrgemeinde. Am 11. August 1917 stellte die bischöfliche Behörde klar, daß die äußere Feier der Kirchweihe in jenen Jahren entfalle, an denen am gleichen Sonntag die äußere Feier von Mariä Himmelfahrt (16. August) zu begehen sei - also in den meisten Jahren. Daß die Duderstädter in der Folgezeit nur alle sieben Jahre Kirchweih gefeiert haben sollten, erscheint jedoch kaum vorstellbar. Stattdessen dürfte der arbeitsfreie Laurentiustag als Stadtfeiertag die weltliche Bedeutung des Patroziniums- und Kirchweihfestes, denen auch ein Jahrmarkt zugeordnet war [Anm. 38], übernommen haben. Obwohl nach dem Willen des Stadtpfarrers und der bischöflichen Behörde eine Verpflichtung der Gläubigen, den Tag arbeitsfrei zu begehen, nicht gegeben war, durfte der Pfarrer sich seiner gut katholischen Duderstädter sicher sein: Die Teilnahme der katholischen Bürgerschaft an der Prozession zu Ehren des Stadtpatrons stand außer Frage.

Ungeachtet der für das Mainzer Erzbistum im Zuge der Feiertagsreduktion mit Verordnung vom 23. Dezember 1769 festgelegten Verlegung des Laurentiusfests auf einen Sonntag [Anm. 39] war im 19. Jahrhundert der Tag des Stadtpatrons ein staatlich respektierter kirchlicher Feiertag. Sowohl im Verzeichnis der katholischen Festtage des hannoverschen Eichsfelds, angefertigt am 1. November 1852 für den Staatsanwalt, als auch in einer nunmehr von der preußischen Steuerdirektion am 28. Oktober 1867 veranlaßten Erhebung erscheinen die Feste der ländlichen Kirchenpatrone und in Duderstadt das Laurentiusfest am 10. August. [Anm. 40] Die Liste von 1867 führt auch den Martinstag (als Fest des Landespatrons) auf.

Bis wann an Laurentius in Duderstadt schulfrei war, kann nicht genau angegeben werden - vermutlich war dies mindestens bis etwa 1970 der Fall. Es handelte sich dabei um eine Besonderheit des niedersächsischen Landesrechts. Nur das Feiertagsgesetz dieses Bundeslandes von 1969 läßt die Befreiung vom Schulunterricht an nicht im Gesetz ausdrücklich genannten weiteren Feiertagen zu, "soweit dies dem örtlichen Herkommen entspricht ". [Anm. 41] Da dies unter anderem für den Laurentiustag in Duderstadt zutraf, fand er sogar Eingang in die maßgebliche juristische Monographie zum bundesdeutschen Feiertagsrecht. [Anm. 42]

Für die Zeit vor der Feiertagsreduktion in der Aufklärung ist davon auszugehen, daß in allen deutschen Diözesen Laurentius arbeitsfrei (festum fori) war. [Anm. 43] Insofern hat es wenig zu besagen, daß im 17. Jahrhundert der Laurentiustag in Duderstadt als Feiertag begangen wurde, wie sich einem in Erfurt gedruckten, 1619 dem Stadtregiment dedizierten Kalender entnehmen läßt, der mit Rotdruck außer den Herren-, Marien- und Apostelfesten die Tage der Heiligen Cyriacus, Laurentius, Martin und Katharina auszeichnet. [Anm. 44] Bereits 1420 war Laurentius unter den sieben Heiligenfesten aufgeführt worden, an denen in der Pfarrkirche mit erzbischöflicher Erlaubnis auch während eines Interdikts eine Messe öffentlich gelesen werden durfte. [Anm. 45]

1974 wurde die Prozession an Laurentius von dem damaligen Stadtpfarrer abgeschafft, da sie sich liturgisch ohnehin als Dublette der Fronleichnamsprozession darstellte, und durch einen Gottesdienst im Freien ersetzt. 1974 fand dieser vor dem Rathaus statt [Anm. 46], um die Eigenschaft des Hl. Laurentius als Stadtpatron hervorzuheben, in den folgenden Jahren auf dem der Oberkirche benachbarten Herwig-Böning-Platz. Seit 1994 hält die Pfarrei den Gottesdienst, an dem traditionell Bürgermeister und Stadtdirektor teilnehmen, unmittelbar vor der Oberkirche ab.

Zur Vertiefung der Laurentiusverehrung in der Pfarrei St. Cyriacus trugen im 19. und 20. Jahrhundert Bilder, Kirchengeräte und weitere Zeugnisse bei. Die Kirchenfenster von 1910 zeigen Szenen aus dem Leben von Cyriacus und Laurentius [Anm. 47]; es gibt eine Laurentiusglocke [Anm. 48] und ein modernes Laurentiusreliquiar von 1964. Auf dem 1894 gefertigten Propstkreuz sind Maria und Laurentius dargestellt, und über dem Eingang zum Propsteigebäude liest man als Chronogramm auf das Jahr 1927:

CarItas DeI et tVteLa ss. CyrIaCI et LaVrentII proteXIt Me.

Seit 1903 verfügt der Stadtpatron in Duderstadt über eine eigene Kapelle, denn damals eröffneten die Vinzentinerinnen das bis heute bestehende St. Laurentiusstift in der Christian-Blank-Straße, von dem aus sie sich insbesondere der ambulanten Krankenpflege widmen. [Anm. 49]

Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß große Teile der Duderstädter Bürgerschaft den Laurentiustag nach wie vor als Teil des kommunalen Selbstverständnisses verstehen. Das insgesamt eher dürftige Dossier, das sich über den Patron der Eichsfeldstadt zusammentragen ließ, gibt jedoch kaum Auskunft über diese Dimension der Laurentiusverehrung, ihre Akzeptanz und Verankerung im allgemeinen Bewußtsein. [Anm. 50] Als bezeichnendes Schlaglicht seien immerhin die Worte notiert, die der Verfasser der 'Duderstädter Chronik' von 1979, Christoph Lerch, dem neuen Abschnitt der Stadtgeschichte, den er mit dem Übergang der Stadt an den Landkreis Göttingen 1973 eingeleitet sah, mit auf den Weg gab: "Möge er unter Gottes und des Stadtpatrons St. Laurentius besonderem Schutz und Segen stehen!" [Anm. 51]

3. Weitere heilige Fürbitter und Beschützer Duderstadts

Die Dokumentation zum Stadtpatron von Duderstadt bliebe lückenhaft, würde man die Tatsache übergehen, daß Rat und Bürger neben St. Laurentius noch andere Heilige besonders verehrten, von denen sie sich Schutz und Beistand für ihre Stadt erhofften.

Der Kirchenpatron der Hauptkirche St. Cyriacus galt im Mittelalter als 'Hauptherr' der Stadt. Der Quellenterminus Hauptherr (niederdeutsch: hovether), abgeleitet vom weltlichen Rechtsbegriff (oberster Herr: Lehensherr, Grundherr, militärischer Befehlshaber [Anm. 52]), kann als volkssprachliche Umschreibung des lateinischen patronus gelten. Am 7. Januar 1429 stiftete Tile Wolf zu einem ewigen testamente unde zeylgerede verschiedene Grundstücke unserm hovetheren sancto Ciriaco der kerken to Duderstad. Der Kirchenheilige wird von Vormündern (vormunde sancti Cyriaci) vertreten, die auch die Verpflichtung übernehmen, die Familienangehörigen des Stifters alle in de broderschop der begenknisse sancti Cyriaci einschreiben zu lassen, damit ihrer jährlich jeweils an den vier Quatembern mit Vigilien und Seelmessen und Namensverkündigung in der Kirche gedacht würde, alzo andere ore medebrodere unde sustere to ewigen tiiden. Zu diesem Gedenken sollen die Vormünder Wachs kaufen und zu jedem Quatembertermin ein Pfund zu den Lichtern des Hl. Cyriacus (to den lechten sancti Cyriaci) geben. [Anm. 53] Das vierteljährliche Quatember-Gedenken [Anm. 54] wird als Cyriacus-Bruderschaft gedacht, die alle Stifterinnen und Stifter umgreift.

In den Statuten der Stadt von 1434 ist von der vormuntschap unses hovethern sancti Ciriaci die Rede [Anm. 55]. Das in den beiden Belegen von 1429 und 1434 erscheinende Possessivpronomen 'unser' bezieht sich auf die Stadtgemeinde: Der Kirchenpatron Cyriacus gilt als der oberste Herr der Stadt, der sich in Rechtsangelegenheiten von den vom Rat eingesetzten Vormündern vertreten ließ.

Welch große Bedeutung daneben dem Landespatron des Erzstifts Mainz, St. Martin, im Eichsfeld in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zukam, zeigt eine bemerkenswerte Quelle aus der Feder des Stadtschreibers und Vikars Kurd Wichenand. Es handelt sich um einen langen Bericht über die Bürgerunruhen in Duderstadt 1477/79 und die Versuche des mainzischen Oberamtmanns, Graf Heinrich von Schwarzburg, diesen Konflikt zwischen Rat und Gilden für seinen Plan einer eigenen Landesherrschaft im Eichsfeld nutzbar zu machen [Anm. 56]. Der Text ist aufgrund seiner Überlieferung im Stadtbuch II und der einleitenden Angabe, der Rat solle ihn in ewygeme gedechtnisse tho beholdende, der sogenannten 'Stadtbuchchronistik' zuzuordnen. Gleich zu Anfang ist die Rede davon, daß got unde sinthe Martin die Ihrigen behütet hätten [Anm. 57] - zuständig für den Schutz der Stadt ist hier offenbar nach Gott allein der Landespatron. Er ist der wahre Eigentümer und Symbol der territorialen Integrität des Erzstifts, auf den sich der Erzbischof und seine Eichsfelder Untertanen mehrmals berufen. [Anm. 58] Am 28. Juni 1479 beteuerte der Rat von Duderstadt seine Treue gegenüber dem Erzbischof umme godes willen unde dey leyve des hilgen sinthe Martini. [Anm. 59] Selbst der Schwarzburger sah sich in einem Schreiben an Duderstadt vom 16. August genötigt, auf den Mantel von St. Martin anzuspielen, den man nicht weiter zerreissen dürfe. [Anm. 60]

1611 wollte der Chronist des Klosters Gerode aus Martinsbildern an den Stadttoren sogar schließen, die damals ganz protestantische Stadt sei St. Martin heilig (sacrum). [Anm. 61] Indem der Chronist eine sakrale Beziehung zwischen Duderstadt und dem Heiligen behauptet, spiritualisiert er gleichsam das territoriale Pertinenzsymbol.

Ein Martinsbild am Steintor wurde 1574 auf Stadtkosten wieder angestrichen. [Anm. 62] Bereits 1436/37 war ein Martinsbild von der Stadt in Auftrag gegeben worden; ob es im Zusammenhang mit der 1443 erfolgten Gründung des Hospitals St. Martin vor dem Westertor zu sehen ist, muß offen bleiben. [Anm. 63] Erwähnung verdient schließlich noch der Umstand, daß die jährliche Versammlung der Kaufleutegilde - der Willkür von 1442 zufolge - am Martinstag stattfand. [Anm. 64]

Heiligenbilder und - darstellungen an Stadttoren sollten den Schutz der himmlischen Helfer sicherstellen. Noch heute befindet sich am Duderstädter Westertor in einer stadtseitigen Nische eine an ihrem Attribut, dem Andreaskreuz, kenntliche, wohl mittelalterliche Figur des Hl. Andreas. [Anm. 65] Mit diesem Heiligen hat man den "Anreischke " in Verbindung gebracht, der heute als positive "Symbolfigur aller Duderstädter " gilt. [Anm. 66] Der aus dem Jahr 1844 stammende erste Beleg dieses früheren Spottnamens bezieht ihn vor allem auf die Bewohner der Steintorvorstadt. Die Vermutung, daß diese "enge Beziehungen zum Heiligen Andreas " gehabt hätten [Anm. 67], läßt sich quellenmäßig nicht belegen. Davon einmal abgesehen - daß Andreas der Stadtpatron von Duderstadt sei, wie 1888 in einem Werk zur Kulturgeschichte der Provinz Hannover behauptet und von dort 1965 in das Niedersächsische Wörterbuch übernommen wurde, ist in jedem Fall unzutreffend. [Anm. 68]

1711 ließ der bereits erwähnte Herwig Böning zwischen Rathaus und Oberkirche eine Mariensäule errichten, die nicht nur mit dem Mainzer Rad, sondern auch mit dem Stadtwappen gekennzeichnet ist. [Anm. 69] Auch wenn damit wohl keine 'Marienweihe' verbunden war, mit der Magistrat und Bürgerschaft ihre Stadt der Gottesmutter förmlich übereignet hätten [Anm. 70], so fand doch die Tatsache, daß Maria als besondere Patronin jeder Stadt gelten konnte, sinnfälligen Ausdruck.

Mit Blick auf das Mittelalter sollte man nicht übersehen, daß sich - erstmals erwähnt 1396 - im Rathaus eine Kapelle befand, die dem hl. Mauritius geweiht war. An ihr bestand eine Vikarie, deren Besetzung durch den Rat wohl hauptsächlich dazu diente, "wichtige Geistliche an sich zu binden oder einflußreichen Personen einen Gefallen zu erweisen ". [Anm. 71] Ob man in einer Kriegerfigur an der Rathaustreppe von 1674 ebenfalls den Magdeburger Patron erkennen darf, mag hier auf sich beruhen. [Anm. 72] Über die Motive der Patrozinienwahl des Rats läßt sich nur spekulieren: Möglicherweise sah er in Mauritius eine Symbolfigur für das sächsische Recht. [Anm. 73]

Eingangs bereits erwähnt wurden die beiden mittelalterlichen Reliquienprozessionen, die mit den Heiltümern von St. Petrus - schon die älteste Stadtrechung 1396/97 verzeichnet eine Gabe ad sanctuarium sancti Petri [Anm. 74] - und St. Sebastian (1449 belegt) unterwegs waren. [Anm. 75] Ob diese beiden Heiligen, die wohl durch größere Reliquiare in der Stadt präsent waren, nicht auch im Verständnis der damaligen Zeit als Duderstädter 'Patrone', d.h. als Beschützer und Fürbitter bei Gott, gelten dürfen? In der benachbarten Eichsfeld-Stadt Heiligenstadt sah (und sieht) man als Stadtpatrone die Heiligen Justinus und Aureus an, deren Körper aufgrund einer frühmittelalterlichen Reliquientranslation in der Stiftskirche ruhten. [Anm. 76] Intensiviert wurde die vom Heiligenstädter Rat geförderte Verehrung anscheinend durch die den Heiligen zugeschriebene Schlachtenhilfe bei der Belagerung der Stadt im Jahr 1404 [Anm. 77]. Aber auch in einem Lied auf den gescheiterten Heiligenstädter Putsch 1462, das im Duderstädter Stadtarchiv aufgefunden wurde und als dessen Verfasser der Herausgeber aufgrund der niederdeutschen Sprachform einen Duderstädter Geistlichen vermutet hat, wobei diese Zuweisung alles andere als zwingend ist, steht am Schluß die Anrufung der Stadtpatrone und des Landespatrons:

Des bidde wy god den heren,
des werdighen mutter sin,
unsen hovetheren
Aureum unde Justin,
unde sinte Martin, dey wil leren
dat wy uns moten erweren
dat wy bestan mit eren;
so wil wey frolich sin.
[Anm. 78]

Nachdem die Heiligen der Stadt vorgestellt wurden, ist nun noch ein kurzer Blick auf rituelle Jahr Duderstadts und insbesondere auf das Verhältnis des "weltlichen" Kalenders der Stadt zum örtlichen Kirchenjahr angezeigt. Zur Beantwortung dieser Frage bietet sich zunächst ein Blick auf die Markttermine an. Im 18. Jahrhundert gab es sechs Jahrmärkte: Mittwoch nach Invocavit (erster Fastensonntag), Mittwoch nach Servatii (Mai 13), Mittwoch nach Petri et Pauli (Juni 29), Mittwoch nach Cyriaci (August 8), Mittwoch nach Mauritii (September 22), Mittwoch nach Martini (November 11) [Anm. 79]. Während Cyriacus und Servatius [Anm. 80] die Patrone der beiden städtischen Hauptkirchen waren, dürfte der Termin an Martin auf das Fest des Landespatrons und der an Mauritius auf das Patrozinium der Rathauskapelle zu beziehen sein. Der Markt Ende Juni mag mit den oben erwähnten Petrusreliquien zusammenhängen.

Dagegen vermißt man einen eindeutigen Bezug der wichtigsten beiden Termine des Amtsjahres des Magistrats zu den soeben genannten Heiligenfesten. Für den Termin der jährlichen Ratswahl gibt ein Bericht von 1596 den Sonntag nach Michaelis (29. September) an, und der gleichen Quelle zufolge trat der neue Rat sein Amt am Freitag nach Gallus (16. Oktober) an. Allerdings wurde bereits 1379 der neue Rat an Michaelis eingesetzt. [Anm. 81] Den Umstand, daß Michaelis genau eine Woche nach Mauritius, dem Patroziniumsfest der Rathauskapelle, gefeiert wurde, sollte man vielleicht nicht überbewerten.

Obwohl eine intensive Auseinandersetzung mit dem rituellen Jahr in Duderstadt [Anm. 82] noch zu leisten ist, wird man für die Zeit vor 1800 nicht von einer überragenden Bedeutung des Laurentiusfestes ausgehen dürfen. Während in italienischen Städten oft der Festtag des Stadtpatrons im Mittelpunkt des rituellen Lebens der Stadt steht, ist von einer solchen Bedeutung des Fests des Stadtpatrons in Deutschland kaum eine Spur zu finden. Während Jaeger annahm, Laurentius sei "von Anfang an " der Patron der Stadt gewesen und zu Ehren des Stadtpatrons habe man die Prozession veranstaltet, erscheint das umgekehrte Verhältnis eher plausibel: die zunehmende Bedeutung der - vielleicht im Zuge gegenreformatorischer Bestrebungen etablierten - Laurentiusprozession für die Identität der katholischen Stadt ließ den Gedanken aufkommen, Laurentius sei der Stadtpatron.

4. Votivheilige und Stadtpatrone

Durch die Existenz der Kerzenstiftung und der bildlichen Darstellungen an der Cyriacuskirche ist sichergestellt, daß Laurentius bereits in vorreformatorischer Zeit in besonderem Maße in Duderstadt verehrt worden sein muß. In einer Typologie deutscher Stadtpatrone verkörpert er am ehesten den Typ des 'Votivheiligen', der in einer bestimmten geschichtlichen Konstellation zum Beschützer und Fürsprecher bei Gott erwählt wurde.

Wäre Lübeck heute eine katholische Stadt, so würde man wohl die Heilige Maria Magdalena als Stadtpatronin betrachten. Ihre Schlachtenhilfe bei Bornhöved (1227) wurde in Lübeck nicht nur durch jährliches Gedenken an ihrem Festtag erinnert, sondern auch durch vor 1444 entstandene Historienbilder in der den vertraulichen Besprechungen des Rates vorbehaltenen "Hörkammer " des Lübecker Rathauses. [Anm. 83] Der 'Heiligenleben'-Druck des Lübecker Druckers Stefan Arndes gibt 1492 im Anschluß an die Legende von Maria Magdalena einen Abriß der städtischen Gründungsgeschichte, in dem es am Ende heißt: Wy bidden de hyllighen vrouwen sunte Marien magdalenen, dat se god vor de stad Lubeke vnde vor ere ynwoners bidde. [Anm. 84] Die Heilige galt somit als Beschützerin und Fürbitterin der Stadt - nichts anderes meinte der Quellenbegriff 'patrona'/'patronin'.

Aus dem heutigen Niedersachsen anzuführen wären noch die Heilige Ursula, die in Lüneburg nach der Abwehr des Überfalls in der Ursulanacht 1371 besonders verehrt wurde [Anm. 85], und der Heilige Chrysogonus in Hannover. Da 1490 an seinem Tag ein Überrumpelungsversuch des welfischen Stadtherren zurückgeschlagen werden konnte, ließ sich der Rat 1493 vom Mindener Bischof bestätigen, daß in der Stadt der Chrysogonustag liturgisch als festum duplex (mit neun Lektionen) begangen werden dürfe. [Anm. 86]

Während in den genannten Städten die katholische Tradition abriß, trifft man im bayerischen Brückenau (heute Bad Brückenau), einer ehemaligen Stadt des Hochstifts Fulda [Anm. 87], einen noch existierenden Heiligengedenktag an, der aber zugleich das Fest des (nicht mit dem Kirchenpatron identischen) Stadtpatrons ist. Es handelt sich um den Georgstag, der gegenwärtig kirchlich mit einer eucharistischen Lichterprozession unter Teilnahme des Bürgermeisters mit Amtskette begangen wird. Er soll zurückgehen auf den gescheiterten Überfall von Adeligen, die am Georgstag des Jahres 1400 Bewaffnete, versteckt in Weinfässern, einschmuggeln wollten. Eine Schrift des jesuitischen Historikers Christoph Brower von 1612 behauptet, die Bürger hätten daraufhin St. Georg zum Patron der Stadt erwählt. [Anm. 88]

Im einst fuldischen Hünfeld (heute Hessen) führt man die ebenfalls heute noch lebendige Prozession zu Ehren des Stadtpatrons St. Ulrich, der gleichfalls nicht der Patron der Stadtpfarrkirche ist, auf ein - bereits in einer Urkunde von 1453 erwähntes - Gelübde anläßlich eines großen Stadtbrands zurück. [Anm. 89] Ähnlich wird man sich wohl auch die Entstehung des Duderstädter Laurentiusfestes vorstellen dürfen.

Sicher erst in der frühen Neuzeit, wenn nicht erst im 19. Jahrhundert, hat man den Laurentiuskult in der mainzischen Eichsfeld-Stadt Duderstadt - möglicherweise im Zusammenhang mit der Einführung der Laurentiusprozession - auf den liturgischen und Rechtsbegriff 'Stadtpatron' gebracht. [Anm. 90] Die Feier des Laurentiustags unterschied sich aber durch diese semantische Fixierung nicht von einem normalen kommunalen Votivfest (etwa zu Ehren des Pestpatrons Rochus oder der Feuerpatronin Agatha), wie es im 17. und 18. Jahrhundert in katholischen Stadt- und Landgemeinden üblich war.

Ein besonders krasses Beispiel stellt der heute noch begangene Rochustag der Stadt Steinheim in Ostwestfalen dar. Dieser Bet- und Lobetag geht auf ein Gelübde aus dem Jahr 1637 zurück. Heute gilt Rochus allgemein als Stadtpatron seit 1637, aber eingehende Ermittlungen des Stadtarchivars Heinz Gellhaus ergaben, daß die Bezeichnung Stadtpatron erstmals auf der Steinheimer Bürgerfahne von 1908 erscheint. [Anm. 91]

Weshalb in manchen Diözesen solche Heiligentage als Feste des Stadt- oder Ortspatrons verstanden wurden, in anderen aber nicht, läßt sich derzeit noch nicht schlüssig erklären. In der alten Erzdiözese Mainz, zu der Duderstadt gehörte, war die Institution des neben dem Kirchenpatron verehrten Ortspatrons anscheinend nicht sehr verbreitet. [Anm. 92] Was die Gegenwart betrifft, so dürfte im Raum des Bundeslandes Niedersachsen und der Diözese Hildesheim die Duderstädter Verehrung des Stadtpatrons Laurentius einzigartig sein.

5. Schluß

Das präsentierte Material rechtfertigt gewiß keine weitreichenden allgemeinen Schlußfolgerungen - dazu sind die Lücken zu groß. Erst 1818 wird Laurentius als Stadtpatron bezeichnet, falls Karl Wüstefeld korrekt zitiert hat. Daß ein früherer Beleg aufgefunden wird, ist jedoch keinesfalls unwahrscheinlich. Unklar ist auch, ob und wie lange vor 1800 die Laurentiusprozession begangen wurde. Nicht unplausibel ist es, an eine gegenreformatorische Wiederaufnahme der mittelalterlichen Laurentiusverehrung in der Zeit Herwig Bönings um 1700 zu denken, als Laurentius einen Platz auf dem barocken Hochaltar der Cyriacus-Kirche von 1688 bekam. Verabschiedet darf jedenfalls Julius Jaegers Vorstellung, Laurentius sei von Anfang der Schutzpatron der Stadt gewesen und bereits im Mittelalter mit einer Prozession geehrt worden.

Die Befundlage vor 1800 warnt davor, die 'identitätsbildende' Bedeutung des Stadtpatrons zu überschätzen. Laurentius war in Duderstadt im Mittelalter und in der frühen Neuzeit nur ein Heiliger aus dem nicht präzise abgrenzbaren Kreis der 'Stadtheiligen', die von Bürgern und Rat als Fürbitter und Beschützer der Stadt angerufen werden konnten. In Quellen aus dem 15. Jahrhundert erscheint Cyriacus, der Patron der Pfarrkirche, als 'Hauptherr' (Patron) der Stadt, aber bei den Unruhen von 1477/79 hat nach dem Bericht des Stadtschreibers allein der Landespatron Martin die Stadt behütet.

Erst im 19. Jahrhundert trat Laurentius im Festkalender der Stadt an die erste Stelle. Staatlich respektierter Feiertag war in den Nachbardörfern der Festtag des Kirchenpatrons; in Duderstadt aber war es Laurentius und nicht etwa der Kirchenpatron Cyriacus. Es war vor allem die Verringerung der Ortsfeiertage, die zur Ausbildung sogenannter 'Ortspatrone' mit besonderen liturgischen Vorrechten beigetragen hat. Waren vor der Aufklärungszeit der örtlichen Festtagskultur kaum Schranken gesetzt, so führte der strikte numerus clausus der Feiertage in den Jahrzehnten um 1800 zu einer Hierarchisierung der Ortsheiligen. Das zitierte Schreiben des Kommissars Bank von 1912 zeigt, daß er die Nomenklatur der liturgischen Vorschriften beherrschte. Er mußte versuchen, gegenüber seinem Oberen der großen Bedeutung des Festes des Hl. Laurentius als des Stadtpatrons Rechnung zu tragen.

Damals wurde das Fest als Votivfest ("angelobter Tag ") verstanden. Ein Gelübde des Rats in Form einer Kerzenstiftung zu Ehren des Hl. Laurentius dürfte tatsächlich am Anfang der besonderen Verehrung des Märtyrers in Duderstadt gestanden haben. Allerdings kann nur vermutet werden, daß Laurentius als Helfer bei Feuersnot angesprochen werden sollte. Wie lange vor dem Erstbeleg von 1396/97 die Stiftung der von der Stadt unterhaltenen Laurentiuskerze erfolgte, ist unbekannt. Daß Laurentius dem Kirchenpatron Cyriacus am spätgotischen Bau der Pfarrkirche zur Seite gestellt wurde, könnte auf ein Nebenpatronat an der Kirche hindeuten.

Mittelalterliche oder frühneuzeitliche 'Votivheilige' waren sicher Stadtpatrone in einem weiten Sinn, denn sie galten als ständige Beschützer und Fürbitter ihrer Stadt, wie dies ja auch der angeführte Beleg für die Lübecker 'Stadtpatronin' Maria Magdalena im Lübecker 'Heiligenleben' von 1492 ausdrücklich formuliert. Ob und wann solche Patrone in den katholischen Städten (oder Landgemeinden) der frühen Neuzeit mit dem Terminus 'Stadtpatron' (bzw. Ortspatron) belegt wurden, hing von lokalen Konstellationen ab, die nicht mit einer allgemeingültigen Regel beschrieben werden können. Was Duderstadt betrifft, so darf ich mit der Hoffnung schließen, daß es der künftigen Forschung gelingen möge, mittels weiterer Quellen das Dunkel über dem Prozeß, wie aus dem Heiligen der spätmittelalterlichen kommunalen Kerzenstiftung der Stadtpatron Laurentius wurde, etwas weiter aufzuhellen.


Anmerkungen

[1] Ich nenne nur drei jüngere allgemeine Aufsätze mit ganz unterschiedlichem methodischem Zugriff: Toni Diederich, Stadtpatrone an Rhein und Mosel. In: Rheinische Vierteljahrsbätter 58 (1994), S. 25-86; Gabriela Signori, Männlich-weiblich? Spätmittelalterliche Stadtheilige im wechselhaften Spiel von Aneignung und Umdeutung. In: Traverse 1994/ 2, S. 90-108; Wilfried Ehbrecht, Die Stadt und ihre Heiligen. Aspekte und Probleme nach Beispielen west- und norddeutscher Städte. In: Ellen Widder/ Mark Mersiowsky/ Peter Johanek (Hrsg.), Vestigia Monasteriensia. Westfalen - Rheinland - Niederlande, Bielefeld 1995, S. 197-261. - Der folgende Beitrag ist entstanden im Rahmen des von Prof. Dr. Klaus Schreiner geleiteten Projekts "Bürger- und Gottesstadt. Formen sozialer, politischer und religiöser Teilhabe in der spätmittelalterlichen Stadtgesellschaft. Italien und Deutschland im Vergleich" am Sonderforschungsbereich 177 an der Universität Bielefeld. Für Anregungen und Kritik danke ich den Bielefelder Kolleginnen und Kollegen Dr. Andrea Löther, Dr. Gabriela Signori, Dr. Ulrich Meier und Dr. Gerd Schwerhoff. [zurück]

[2] Vgl. bislang am ausführlichsten Arno Borst, Die Sebaldslegenden in der mittelalterlichen Geschichte Nürnbergs. In: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 26 (1966), S. 19-178. [zurück]

[3] Vgl. Klaus Naß, Der Auctorkult in Braunschweig und seine Vorläufer im früheren Mittelalter. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 62 (1990), S. 153-207. [zurück]

[4] Vgl. zusammenfassend Hans Jürgen Brandt, St. Reinoldus in Dortmund. Zur Bedeutung des "Heiligen Patrons" in der kommunalen Geschichte. In: Gustav Luntowski/ Norbert Reimann (Hrsg.), Dortmund 1100 Jahre Stadtgeschichte. Festschrift, Dortmund 1982, S. 79-104. [zurück]

[5] Vgl. Wolfgang Sudkamp, St. Patroklus Patron des Domes und der Stadt Soest. Zur Bedeutung des Heiligen in Geschichte und Gegenwart, Iserlohn 1991 (Druckfassung von: Ders., "Dir, mein Soest, bin ich, Patroklus, Führer und Schutzherr". Zur Bedeutung des Heiligen in der Geschichte der Stadt Soest, masch. theol. Diplomarbeit Paderborn 1989). - Einige weitere aufschlußreiche Fallstudien: Heinrich Reincke, Die Schutzpatrone der Stadt Hamburg. In: Hamburger geschichtliche Beiträge Hans Nirrnheim zum siebzigsten Geburtstage am 29. Juli 1935 dargebracht, Hamburg 1935, S. 1-19; Friedrich Gerhard Hohmann, St. Liborius und die Stadt Paderborn. In: Hans Jürgen Brandt/ Karl Hengst (Hrsg.), Felix Paderae civitas, Paderborn 1986, S. 102-109; Matthias Zender, Die Verehrung des heiligen Quirinus von Neuss. Von den Anfängen bis zur Gegenwart (Schriftenreihe der St. Quirinus' Schötzejeselle 1), Neuss 1988; Hubert Russ, Der gottselige Überkom Stadtpatron von Baunach. In: Horst Bielmeier/ Klaus Rupprecht (Hrsg.), Festgabe Gerd Zimmermann zum 65. Geburtstag, Bamberg 1989, S. 95-109; Klaus Schreiner, Maria. Jungfrau, Mutter, Herrscherin, München/Wien 1994, S. 331-366 ("Patronin der Bürger ", insbesondere S. 350-354 zu Straßburg). [zurück]

[6] Um so nachdrücklicher ist auf die instruktive und quellennahe Fallstudie zum Stadtpatron von Landsberg am Lech (Bistum Augsburg), dem Hl. Sebastian, aufmerksam zu machen: Anton Lichtenstern, Der Landsberger Sebastianskult. In: Landsberger Geschichtsblätter 91/92 (1992/93), S. 60-69. [zurück]

[7] Zur Stadtgeschichte ist jetzt vor allem heranzuziehen: Maria Hauff/ Hans-Heinrich Ebeling (Bearb.), Duderstadt und das Untereichsfeld. Lexikon einer Landschaft in Südniedersachsen, Duderstadt 1996, zu dem ich S. 95f. einen kurzen Artikel 'Duderstadt, Stadtpatron' beigetragen habe. [Im Internet zugänglich ist nunmehr das Pilotprojekt Das Stadtarchiv Duderstadt im World Wide Web mit Beständeübersicht, Findmitteln und zahlreichen digitalisierten Archivalien.] [zurück]

[8] Wichtige Informationen zu den liturgisch-rubrizistischen Aspekten wurden an versteckter Stelle publiziert von Theodor Kurrus, Die Diözesanpatrone der Erzdiözese Freiburg im geschichtlichen Wandel ihrer Proprien. In: Freiburger Diözesan-Archiv 88 (1968), S. 475-489. Die kanonistische Problematik beleuchten die Kommentare zu Can. 1278 (Wahl der Ortspatrone) des Codex Juris Canonici von 1917. Manche Einsichten in die Denkweise der älteren Rubrizistik vermittelt der Beitrag von Joseph Georg Suttner, Über die liturgische Feier der Patrocinien. In: Pastoral-Blatt des Bisthums Eichstätt 6 (1859), S. 111, 113-116, 118-120, 130 (diesen und andere wertvolle Hinweise verdanke ich Herrn Diözesanarchivar Brun Appel, Eichstätt). [zurück]

[9] Julius Jaeger, Duderstadt gegen Ende des Mittelalters, Hildesheim 1886, S. 37. [zurück]

[10] Ebd., S. 37f. [zurück]

[11] Julius Jaeger (Hrsg.), Urkundenbuch der Stadt Duderstadt bis zum Jahre 1500, Hildesheim 1885, S. 453: 1 Mark 4 1/2 lot., d.h. mehr als ad corpus Christi (2 1/2 fert.). Ausschließlich den Fronleichnamsumgang als Stadtprozession belegt das Urkundenbuch, vgl. ebd. Nr. 481 (1481: man geht Freitag nach Fronleichnam um die Stadt), Nr. 517 S. 332 (zu 1499), S. 421 in den Statuten 1434: die Schützen dürfen ihre Lichter nur an Fronleichnam tragen unde wor man geit med der processien, was am einfachsten ebenfalls auf die Fronleichnamsprozession zu beziehen ist - sicher kein zwingender Beweis für die Nichtexistenz einer Laurentiusprozession im Mittelalter, aber doch wohl ein gewichtiges Gegenargument. [zurück]

[12] Vgl. z.B. Stadtarchiv Duderstadt, Rechnungsbuch 1741, S. 384; 1750, S. 390. [zurück]

[13] So jedoch Malte Prietzel, Rat und Kirche im mittelalterlichen Duderstadt. In: Göttinger Jahrbuch 40 (1992), S. 53-112, hier S. 89f. Auf das kirchliche Leben im Mittelalter geht Prietzel - anders als Jaeger (wie Anm. 9) - sonst nicht ein. [zurück]

[14] Auch Joseph Dieck, Geschichte der Pfarrei und Kirche St. Cyriakus Duderstadt, Typoskript o.J. [1952] (Stadtarchiv Duderstadt), S. 147 exzerpiert aus der Rechnung 1630 nur 26 th 16 fg zu St. Laurentius Lichte. [zurück]

[15] Kirchenrechnung 1733 im Stadtarchiv Duderstadt, Bl. 44; vgl. auch ebd., Bl. 14: E. E. Raths Laurentii Licht (Kämmerei gibt jährlich zur Unterhaltung 5 Rthl. 9 fg.) - nach Mitteilung einer Kopie durch das Stadtarchiv, dessen Leiter, Dr. Hans-Heinrich Ebeling, ich für seine großzügige Unterstützung sehr herzlich danken möchte. [zurück]

[16] Deutung der Schlußsteine bei Jaeger, Duderstadt (wie Anm. 9), S. 30f. Anm. 1. Die Statue am Chorschluß ist nach Auskunft von Dr. Peter Lufen, Hannover, um 1430 zu datieren. [zurück]

[17] Prietzel, Rat (wie Anm. 13), S. 65, 100f. Vgl. auch Jaeger, Urkundenbuch (wie Anm. 11), Nr. 413 von 1466: in altare sancti Laurentii. [zurück]

[18] Vgl. z.B. Gustav Gugitz, Das Jahr und seine Feste im Volksbrauch Österreichs, Bd. 2, Wien 1950, S. 65f. mit einem Beleg aus Luthers Dekalogerklärung. [zurück]

[19] Karl Wüstefeld, Sagenschatz des Untereichsfeldes nebst Sagen der angrenzenden Gebiete. Neue Folge, Duderstadt 1913, S. 55; auf Wüstefeld fußt Will-Erich Peuckert, Niedersächsische Sagen. Bd. 6, Göttingen 1983, S. 259. [zurück]

[20] Jaeger, Urkundenbuch (wie Anm. 11), Nr. 263; vgl. Prietzel, Rat (wie Anm. 13), S. 58. [zurück]

[21] Bischöfliches Kommissariatsarchiv Duderstadt, Bestand Propstei (künftig nur: Kommissariatsarchiv Duderstadt), Nr. 2012 (freundliche Mitteilung Dr. Ebeling, Stadtarchiv Duderstadt). [zurück]

[22] Karl Gustav Schmidt (Hrsg.), Urkundenbuch der Stadt Göttingen, Teil 2, Hannover 1867 ND Aalen 1974, S. 429. [zurück]

[23] Nur das Ausmessen an Oswaldi belegt Goswin Freiherr von der Ropp (Bearb.), Göttinger Statuten. Akten zur Geschichte der verwaltung und des Gildewesens der Stadt Göttingen bis zum Ausgang des Mittelalters ( Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens 25), Hannover/ Leipzig 1907, S. 232 (cera) bzw. 286 (meten). Ohne Erfolg blieb eine Anfrage beim Stadtarchiv Göttingen. [zurück]

[24] Zu den konfessionellen Verhältnissen im 16. und 17. Jahrhundert vgl. Ulrich Hussong, Die Verfassung der Stadt Duderstadt in Mittelalter und früher Neuzeit. In: Das Rathaus in Duderstadt, Hannover 1989, S. 9-40, hier S. 27-32. [zurück]

[25] Zum Hochaltar und zur Ausstattung vgl. Karl Wüstefeld, Die erzbischöflichen Kommisssarien des Gesamteichsfeldes. In: Unser Eichsfeld 28 (1933), S. 194-201, 220-229, 241-243, 295-299, hier S. 227f.; Dieck, Geschichte (wie Anm. 14), S. 182. [zurück]

[26] Dieck, Geschichte (wie Anm. 14), S. 202. [zurück]

[27] Ebd., S. 202f. [zurück]

[28] Prietzel, Rat (wie Anm. 13), S. 58. [zurück]

[29] Inge Mager, Katholiken und Protestanten als Minderheiten auf dem Eichsfeld, insbesondere in Duderstadt. In: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 13 (1994), S. 121-131, hier S. 129. [zurück]

[30] Karl Wüstefeld, Die "Gildenmessen " in Duderstadt. In: Unser Eichsfeld 17 (1922), S. 20-23, hier S. 21. [zurück]

[31] Es handelt sich nicht um die Akten Stadtarchiv Duderstadt, Dud 2 Nr. 23914 von 1819. Der nächste explizite Beleg für den Begriff Stadtpatron, den ich in meinen Materialien finde, stammt erst von 1886 (vgl. oben Anm. 9). [zurück]

[32] Vgl. Helene und Thomas Finkenstaedt/Bengt Stolt, Prozessionsstangen. Ein Katalog, Würzburg 1989, Nr. 1142. [zurück]

[33] Wüstefeld, "Gildenmessen " (wie Anm. 30), S. 20. [zurück]

[34] Stadtarchiv Duderstadt, Dud 2 Nr. 12483. Eine weitere Akte zur gleichen Angelegenheit, die Vorwürfe gegen weitere Gilden betrifft: ebd., Dud 2 Nr. 16813 (ebenfalls ohne Erwähnung des Begriffs 'Stadtpatron'). [zurück]

[35] Kommissariatsarchiv Duderstadt, Nr. 570, S. 54. Den Weg der Prozession (am Sonntag!) beschreibt das Verkündigungsbuch 1943/44, ebd. Nr. 572, S. 213f. [zurück]

[36] Bistumsarchiv Hildesheim, OA Duderstadt 12. Für seine Hilfe bin ich Dr. Thomas Scharf-Wrede, BAH, sehr dankbar. [zurück]

[37] Die Gegenüberlieferung in: Kommissariatsarchiv Duderstadt, Nr. 1401. [zurück]

[38] Vgl. unten bei Anm. 79, aber auch Wüstefeld, "Gildenmessen " (wie Anm. 30), S. 22: "am Montag nach Laurentius, wenn kein Markt fällt ". [zurück]

[39] So Johann Wolf, Eichsfeldische Kirchengeschichte, Göttingen 1816, S. 229, der jedoch im Urkundenanhang (S. 200-202 Nr. 117) das Feiertagsverzeichnis wegläßt. Eine archivalische Überlieferung der Verordnung vom 23.12.1769 liegt nach Auskunft des Dom- und Diözesanarchivs Mainz im dortigen Bestand Domkapitel, Nr. A.1.1,207. - Nach einer Aufstellung von 1816 (Stadtarchiv Duderstadt, Dud 2 Nr. 24209) der im Eichsfeld nicht gefeierten Feiertage des Hildesheimer Kalenders zählte zu diesen Laurentius. [zurück]

[40] Kommissariatsarchiv Duderstadt, Nr. 4076. Nach Auskunft des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs vom 19.8.1996 (Dr. Thomas Gießmann) konnten dort keine Akten zum Laurentius-Feiertag in Duderstadt ermittelt werden. Es dürfte sich um nach 1816 im Königreich Hannover fortgeltendes örtliches kurmainzisches Gewohnheitsrecht handeln. Die 'Verordnung, die Feier der Sonn- und Fest-, auch Buß- und Bettage betreffend' Georgs IV. vom 25.1.1822 (Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover vom Jahre 1822, S. 65-70) listet die regionalen Festtage nicht auf. [zurück]

[41] GVBl. S. 65 (§ 11 Abs. 2); so schon im Gesetz von 1952 § 11 Abs. 3 (GVBl. S. 5). Der Runderlaß des Kultusministeriums vom 24.3.1982 (Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen S. 53) sagt nur, daß die Schulaufsichtsämter die Tage im Benehmen mit den Schulleitern und den zuständigen kirchlichen Stellen feststellen. - Zur Begehung des Festes 1969 vgl. auch Kommissariatsarchiv Duderstadt, Nr. 545, wo es heißt, daß die Feier des Stadtpatrons Laurentius in alter Form bestehenbleibe: die Geschäfte haben geöffnet, und die Fahrschüler besuchen die Schulen in den Mittelpunktsorten (in Duderstadt selbst war demnach also schulfrei). [zurück]

[42] Gebhard Dirksen, Das Feiertagsrecht, Göttingen 1961, S. 134f. nach der Erwähnung des Laurentiustags in: Herder-Korrespondenz 8 H. 3 (1953), S. 106. [zurück]

[43] Hermann Grotefend, Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit. Bd. 2,2, Hannover 1898, ND Aalen 1970, S. 126. [zurück]

[44] Exemplar im Stadtarchiv Duderstadt; vgl. Dieck, Geschichte (wie Anm. 14), S. 128. [zurück]

[45] Jaeger, Urkundenbuch (wie Anm. 11), Nr. 252: außer den Herren-, Marien- und Apostelfesten in die Johannis baptiste, Martini, Marie Magdalene, Laurentii, in die s. Michaelis, [...] Catharine, Nicolai. [zurück]

[46] Pfarrchronik (Ms.) ab 1973, S. 14f. Für Auskünfte und Unterstützung habe ich Wolfgang Damm, dem Propst von St. Cyriacus, zu danken. [zurück]

[47] Julius Jaeger, Die Cyriacuskirche zu Duderstadt, Duderstadt 1912, S. 41; Ders., Die St. Cyriakuskirche in Duderstadt. In: Unser Eichsfeld 8 (1913), S. 250-253, hier S. 253. [zurück]

[48] Nicht erwähnt in den Akten Stadtarchiv Duderstadt, Dud 2 Nr. 15439. [zurück]

[49] Dieck, Geschichte (wie Anm. 49), S. 463; Christoph Lerch, Duderstädter Chronik von der Vorzeit bis zum Jahre 1973, Duderstadt 1979, S. 172. [zurück]

[50] Von einer besonderen Beliebtheit des Vornamens Lorenz aufgrund des Stadtpatronats kann auf keinen Fall gesprochen werden. Herr Dr. Ebeling teilte aus dem Datenbestand der die Hausbesitzer erfassenden Jahrgangslisten 1700-1928 mit, daß von 130.000 Vornamensbelegen auf Lorenz nur 500 entfallen (zum Vergleich: Hans/Johann 26.000; Andreas/Andres 10.000). Für das Mittelalter verzeichnet das Register bei Jaeger, Urkundenbuch (wie Anm. 11) zum Vornamen Laurentius nur einen Kleriker 1455. [zurück]

[51] Lerch, Chronik (wie Anm. 49), S. 220. [zurück]

[52] Vgl. nur Jacob und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch, Bd. 4/2, Leipzig 1877, Sp. 616. [zurück]

[53] Jaeger, Urkundenbuch (wie Anm. 11), Nr. 270. [zurück]

[54] Über die Ablösung des kollektiven Quatembergedenkens durch über das Jahr verteilte Einzeljahrtage in den Städten (und Landgemeinden) erfährt man bei Ludwig Fischer, Die kirchlichen Quatember. Ihre Entstehung, Entwicklung und Bedeutung in liturgischer, rechtlicher und kulturhistorischer Hinsicht (Veröffentlichungen aus dem Kirchenhistorischen Seminar München IV. Reihe 3), München 1914, S. 206-212 ("Der Totenkult an den Quatembern ") leider nichts. [zurück]

[55] Jaeger, Urkundenbuch (wie Anm. 11), S. 422 Art. 195. [zurück]

[56] Ediert bei Jaeger, Urkundenbuch (wie Anm. 11), S. 337-397; vgl. Hussong, Verfassung (wie Anm. 24), S. 16-18. [zurück]

[57] Jaeger, Urkundenbuch (wie Anm. 11), S. 338. [zurück]

[58] Ebd., S. 363f., 381f., 388f. [zurück]

[59] Ebd., S. 381. [zurück]

[60] Ebd., S. 388. [zurück]

[61] Zitiert nach Dieck, Geschichte (wie Anm. 14), S. 127: oppidum divo Martino, uti portarum poene singularum vestutae hereditatis indeces imagines Martinianae profitentur affanturque, sacrum. Die Vorlage befindet sich nach Unser Eichsfeld 34 (1939), S. 189f. in der Staatsbibliothek zu Berlin, Ms. Lat. quart. 824. [zurück]

[62] Stadtarchiv Duderstadt, Annale 1574, Bl. 256b. [zurück]

[63] So aber Jaeger, Urkundenbuch (wie Anm. 11), S. 216, Anm. zu Nr. 321. [zurück]

[64] Jaeger, Urkundenbuch (wie Anm. 11), Nr. 315. - Am Martinsabend fand ein Ratsessen statt, vgl. z.B. die Ausgaben für Spezereien 1612 bei Marlies Konze/ Ruth Röwer-Döhl, Duderstadt Stadtarchäologie an der Stadtmauer, Duderstadt 1990, S. 45f. [zurück]

[65] Abbildung in: Duderstadt und das Untereichsfeld (wie Anm. 7), Tafel XIII nach S. 208; vgl. auch den Artikel "Anreischke" ebd., S. 16f. [zurück]

[66] Vgl. ausführlich Hans-Heinrich Ebeling, Der Duderstädter Anreischke. In: Die goldene Mark 40 (1989), S. 17-41. [zurück]

[67] Ebd., S. 40. [zurück]

[68] Ebd., S. 21. [zurück]

[69] Vgl. Wüstefeld, Kommissarien (wie Anm. 25), S. 225f. [zurück]

[70] Vgl. allgemein L. Scheffczyk, Weihe. In: Marienlexikon 6 (1994), Sp. 696-698. [zurück]

[71] Prietzel, Rat (wie Anm. 13), S. 69; vgl. ebd., S. 105 und Uwe Heckert, Die Ratskapelle als religiöses, politisches und Verwaltungszentrum der Ratsherrschaft in deutschen Städten des späten Mittelalters, Diss. masch. Bielefeld 1994, S. 170. Zur Lage der Kapelle im Rathaus vgl. verschiedene Beiträge in: Das Rathaus in Duderstadt (wie Anm. 24), S. 50, 150f., 202f. Der Erstbeleg zu 1396 bei Jaeger, Urkundenbuch (wie Anm. 11), Nr. 205. [zurück]

[72] So Beatrice Trost, in: Das Rathaus (wie Anm. 24), S. 202f. [zurück]

[73] Georg Schreiber, Die Verehrung des heiligen Mauritius auf dem Eichsfeld. In: Unser Eichsfeld 31 (1936), S. 241-243, hier S. 242 denkt an gemeinsame Interessen von Magdeburg und Duderstadt. [zurück]

[74] Jaeger, Urkundenbuch (wie Anm. 11), S. 453. [zurück]

[75] Jaeger, Duderstadt (wie Anm. 9), S. 37f. [zurück]

[76] Vgl. Bernhard Opfermann, Die Eichsfelder Aureus- und Justinus-Verehrung. In: Eichsfelder Heimatstimmen 6 (1962), S. 193-199 (auch in: Universitas [Festschrift Albert Stohr], Bd. 1, Mainz 1960, S. 441-450). - Daneben wird der auf dem Stadtsiegel von Heiligenstadt aus dem 13. Jahrhundert erscheinende Stifts- und Landespatron St. Martin als Stadtpatron bezeichnet, vgl. etwa Hans Horstmann, Das Mainzer Rad - ein Wappenbild des heiligen Martin. In: Nassauische Annalen 77 (1966), S. 305-309, hier S. 307. [zurück]

[77] Vgl. Klemens Löffler, Die Belagerung von Heiligenstadt im Jahre 1404. In: Mühlhäuser Geschichtsblätter 5 (1904/1905), S. 30-33. [zurück]

[78] Edward Schröder, Ein Lied auf den Heiligenstädter Putsch 1462. In: Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur 24 (1898), S. 367-371, hier S. 371 Str. 14. Wenn der Autor von sich sagt, er sei kein stummer Laie, heißt das nicht notwendigerweise, daß er ein Geistlicher gewesen sein muß. - Das unsen scheint anzudeuten, daß Aureus als eigentlicher Patron (Hauptherr) galt. [zurück]

[79] Johann Wolf, Geschichte und Beschreibung der Stadt Duderstadt, Göttingen 1803, S. 324. Leider sagen die Statuten 1434 bei Jaeger, Urkundenbuch (wie Anm. 11), S. 433 nicht, welche vier Jahrmärkte es im 15. Jahrhundert gab. [zurück]

[80] Wenigstens anmerkungsweise erwähnt sei, daß 1370 und 1432 städtische Bauten an Servatius bzw. einen Tag später begonnen wurden; vgl. die Inschriftentexte bei Jaeger, Urkundenbuch (wie Anm. 11), Nr. 136, 275. [zurück]

[81] Hussong, Verfassung (wie Anm. 24), S. 24. Zu 1397 vgl. Jaeger, Urkundenbuch (wie Anm. 11), Nr. 160. [zurück]

[82] Überhaupt fehlen leider in Deutschland Untersuchungen wie die von Ronald Hutton, The Rose and Fall of Merry England. The Ritual Year 1400-1700, Oxford/ New York 1994. [zurück]

[83] Vgl. Die Bau- und Kunstdenkmäler der Hansestadt Lübeck I,2, Lübeck 1974, S. 179; P. Hasse, Bildliche Darstellungen aus Lübecks ältester Geschichte. In: Mitteilungen des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde 6 (1893/94), S. 82-94 (den Hinweis auf die - jüngst teilweise wieder freigelegten - Bilder verdanke ich Dr. Ulrich Meier, Bielefeld). [Nachtrag: Zur Magdalenenverehrung in Lübeck vgl. jetzt auch Dietrich W. Poeck, Klöster und Bürger. Eine Fallstudie zu Lübeck (1225-1531), in: Vom Kloster zum Klosterverband. Das Werkzeug der Schriftlichkeit, hrsg. von Hagen Keller/Franz Neiske (= Münstersche Mittelalter-Schriften 74), München 1997, S. 423-451, hier S. 425-427, 450. Zum Wandbild: Annegret Möhlenkamp, Die Ausstattung der Ratsstube im L�becker Rathaus im 14. und 15. Jahrhundert - ein Rekonstruktionsversuch. In: Nordelbingien 67 (1998), S. 11-27; Dietrich W. Poeck, Vrigheid do ik ju openbar. Geschichtsbilder in Hansestädten, in: Gemeinschaft und Geschichtsbilder im Hanseraum, hrsg. von Thomas Hill/Dietrich W. Poeck, Frankfurt a. M. u.a. 2000, S. 44-59, hier S. 54-56] [zurück]

[84] A. Benda, Bericht des Lübecker Passionaels von 1492 über die Schlacht von Bornhöved. In: Mitteilungen des Vereins für Lübeckische Geschichte ... 4 (1889/90), S. 114-126, hier S. 126 (den ersten Hinweis auf diesen Text erhielt ich von Prof. Dr. Werner Williams, Augsburg. Vgl. Ders., Die Heiligen und der Bücherabsatz. In: Lübeckische Blätter 1992/3, S. 31-34, hier S. 31f. mit Abb.). [zurück]

[85] Vgl. dazu ausführlich Matthias Lentz, Stadtbürgerliche Gedächtniskultur. Schlachtengedenken in Lüneburg im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit, masch. Staatsarbeit Bielefeld 1994 [vorhanden Stadtarchiv und Ratsbibliothek Lüneburg]. Zum Thema Schlachtengedenken vgl. allgemein Klaus Graf, Schlachtengedenken in der Stadt. In: Bernhard Kirchgässner/ Günter Scholz (Hrsg.), Stadt und Krieg. 25. Arbeitstagung in Böblingen (Stadt in der Geschichte 15), Sigmaringen 1989, S. 83-104 [Kurzfassung 1991] und zuletzt Ders., Die Crailsheimer Stadtfeier. In: Mitteilungsblätter des Crailsheimer Historischen Vereins 12 (1997), S. 33-42. [zurück]

[86] Urkundenauszug bei Gustav Mittendorff, Herzog Heinrich der Ältere im Kampfe mit der Stadt Hannover 1486 und Überfall der Stadt durch den Herzog am 24. November 1490. In: Archiv des Historischen Vereins für Niedersachsen NF 1845, S. 260-293, hier S. 293. Zum ganzen Traditionskomplex vgl. jetzt ausführlich Karljosef Kreter, Bürger - traut nicht den Fürsten!, Hannoversche Geschichtsblätter NF 46 (1992), S. 11-69 und künftig dessen Dissertation (masch. 1996) zur Geschichtsschreibung Hannovers [erschienen 2001, online im PDF-Format]. [zurück]

[87] Die beiden folgenden Beispiele werden kurz erwähnt bei Josef Leinweber, Das Hochstift Fulda vor der Reformation, Fulda 1972, S. 201 Anm. 59 und S. 203 Anm. 79. Für seine generöse Unterstützung schulde ich Dank Herrn Dr. Berthold Jäger, Fulda. [zurück]

[88] Christoph Brower, Fuldensium antiquitatum libri IIII, Antwerpen 1612, S. 326. [zurück]

[89] Ludwig Pralle, St. Ulrich und Fulda. In: Jubiläums-Jahrbuch. 2. Folge des Jahrbuchs der Diözese Augsburg zum Ulrichsjahr 1955, S. 42-47, hier S. 46f. Die Urkunde von 1453 ist derzeit nur durch ein Regest in der Bibliothek des Priesterseminars Fulda, Nachlaß Prof. Dr. Josef Leinweber, Regestensammlung Hünfeld (1453 Juni 15, Abschrift 17. Jahrhundert) greifbar. [zurück]

[90] Ob man sich dabei an dem Vorbild der Stadt Rom, als deren Patron Laurentius ja gilt, orientiert hat, ist fraglich. [zurück]

[91] Für eine ausführliche Stellungnahme vom 10.7.1996 habe ich Herrn Gellhaus, Stadtarchiv Steinheim, zu danken. [zurück]

[92] Außer Duderstadt und Heiligenstadt kenne ich nur einige Fälle im Westteil der heutigen Diözese Würzburg sowie zwei Beispiele aus dem Rheingau (Niederwalluf: hl. Josef seit einem Gelübde 1740 anläßlich eines großen Eisgangs; Eltville: hl. Sebastian seit einem Gelübde 1666/67 anläßlich einer pestartigen Krankheit). [zurück]

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